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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

1  Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages


1.1  
Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung Oberbegriff von Systemlieferung* und Teillieferung*  eines Systems auf der Grundlage eines Kaufvertrages und, soweit vereinbart, Schulung und Systemservice. Das System ergibt sich aus den vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen gemäß Nummer 2.1 und 4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Die Leistungen des Auftragnehmers zur Lieferung Oberbegriff von Systemlieferung* und Teillieferung*  des Systems können insbesondere umfassen:Diese Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Die Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  selbst sind nicht Teil des Systems, sind aber in das System einzubinden.

1.2  
Die dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungsleistungen ergeben sich aus Nummer 13 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages sowie aus Ziffer 10.

1.3  
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die im EVB-IT Systemlieferungsvertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität des Systems herstellt.



Kommentare und Benutzerhinweise


EVB-IT Systemlieferungsvertrag - Gegenstand und Abgrenzungen

Dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag liegt der Gedanke des Kaufs mit Montageverpflichtung im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB zu Grunde. Der Auftragnehmer liefert die Systemkomponenten, integriert sie und sorgt darüber hinaus dafür, dass das IT-System dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung steht. Die Lieferung der Systemkomponenten bildet den Schwerpunkt der Leistung des Auftragnehmers. mehr »

Gesamtverantwortung des Auftragnehmers

In Ziff. 1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist an mehreren Stellen die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für den Projekterfolg statuiert. Entscheidend ist danach, dass der Auftragnehmer die im Vertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität herstellt. mehr »

19.05.2012

EVB-IT Systemlieferung

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35

Stephan Schmidt, 
OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck

 

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