
Softwarebeschaffung
Die Öffentliche Hand beschafft in großem Umfang Softwarelizenzen. Produktneutralität, Gebrauchtsoftware und die Einbindung von Lizenzbedingungen in die Vergabe sind brisante Themen, die trotz einer Reihe von für die öffentliche Hand negativen Entscheidungen von Vergabekammern und Gerichten immer noch unterschätzt werden.
Wir begleiten Sie bei der vergaberechtskonformen Softwarebeschaffung und prüfen für Sie auch, ob und unter welchen Bedingungen die Beschaffung von Gebrauchtsoftware rechtssicher möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir liefen Ihnen hierzu Know-how aus erster Hand: Rechtsanwalt Norman Müller verhandelt seit einer Reihe von Jahren Rahmenverträge über Softwarebeschaffung für die öffentliche Hand.
Wir beraten Sie auch bei anstehenden Lizenzprüfungen bzw. Audits von Softwareherstellern. Mit unserer Unterstützung sind Sie in der Lage, solche Audits sinnvoll vorzubereiten und den Auditoren Rede und Antwort zu stehen. Das hilft teure Nachlizenzierungen, Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen zu vermeiden.
Die neue Version der UfAB V 2.0 vom 15.06.2010 berücksichtigt alle Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009.
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Microsoft bietet als einer der weltgrößten Hersteller von Standardsoftware naturgemäß diverse Lizenzmodelle an. Dabei differenziert Microsoft sowohl nach der Größe der Kunden als auch nach bestimmten Kundengruppen.
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Für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bietet Microsoft das Lizenzmodell GOLP (Governmental Open License) an. Diese Lizenz ist eine Anpassung der Open License an die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung. Es eröffnet die Möglichkeit nur die Lizenz, eine Lizenz plus Software Assurance oder, unter bestimmten Voraussetzungen, einfach nur Software Assurance zu erwerben.
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Für größere Einrichtungen der öffentlichen Hand bietet Microsoft im wesentlichen zwei Lizenzprogamme:
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Mit Beschluß vom 23.5.2008 (Az: VK-7/2008-L) hat die Vergabekammer Düsseldorf Grundsätze zum Umgang mit "Gebraucht-Software" in IT-Ausschreibungen aufgestellt. Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit "Gebraucht-Lizenzen" sollen dabei noch nicht für einen Ausschluß von Gebrauchtsoftware aus dem Vergabeverfahren genügen.
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Bei der Beschaffung von Microsoft-Standardprodukten ist eine zwingende Vorgabe von Angeboten nach Select-Vertrag oder Enterprise Agreement (EA) vergaberechtlich unzulässig.
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EVB-IT Systemlieferung
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
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