E-Commerce ist ein rechtliches Minenfeld. Insbesondere im b2c-Bereich ist der Rechtsrahmen durch den Gesetzgeber sehr eng gefaßt und stark formalisiert worden. Bei Unkenntnis oder Nichtbeachtung der rechtlichen Anforderungen drohen vor allem Abmahnungen der Konkurrenz. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Gestaltung Ihres E-Commerce-Angebots und Ihres Internet-Auftritts.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.01.2012 (Pressemitteilung)entschieden, dass die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen genügte (§ 312d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 312c Abs. 2, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF).
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Social Media und Soziale Netzwerke erobern sich eine immer wichtigere Position in der Kommunikation zwischen dem Unternehmen einerseits und Kunden sowie Mitarbeitern andererseits. Im manchen Branchen ist eine Präsenz auf Facebook, Google+, XING oder LinkedIn mittlerweile fast so wichtig wie die eigene Website. Für diese neue Art der Kommunikation gelten aber auch neue (rechtliche) Spielregeln. Das Seminar "Social Media" des Verlags Dr. Otto Schmidt am 18.11.2011 in München soll einen Überblick über die aktuellen Themen geben und Lösungsmöglichkeiten für Probleme aufzeigen. Referenten sind die beiden TCI-Gründungspartner Dr. Michael Karger und Dr. Thomas Stögmüller.
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Die "Cookie-Richtlinie" der EU sieht vor, dass Computernutzer vor dem Einsatz von Cookies hierrüber umfassend informiert werden und hierzu ihre Einwilligung geben müssen. Dies ist eine wesentliche Änderung der bisherigen Rechtslage, nach der der Nutzer lediglich auf das Recht hingewiesen werden muss, diese Verarbeitung zu verweigern. Die Umsetzungsfrist für die Cookie-Richtlinie ist bereits am 25. Mai 2011 verstrichen, eine Umsetzung in das deutsche Recht ist bislang nicht erfolgt. Nachfolgend wird ein Überblick über die bisherige Entwicklung gegeben.
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Ein Vertrag, der neben der Erstellung eines Internetauftritts auch die spätere Betreuung, Pflege und Bereitstellung (Hosting) des Internetauftritts umfasst, ist insgesamt als Werkvertrag einzustufen. Der Vertrag kann daher gemäß § 649 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden, auch wenn eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist.
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Seminar des Verlags Dr. Otto Schmidt. Verfügbarkeit des Programms voraussichtlich im Mai 2011.
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Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online)....
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Kurzbesprechung in GRUR-Prax 2010, 58 (Link für Abonnnenten von beck-online).
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EVB-IT Systemlieferung
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
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