Am 1.3.2010 wurde nach langen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BITKOM e.V. der neue EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht.
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Die neuen EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Hardware und Standardsoftware einschließlich deren Integration und Anpassung. Wir geben einen Überblick über die vertraglichen Regelungen und zahlreiche Benutzerhinweise und Kommentare für die Praxis.
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Das Formular zum Leistungsnachweis ist als Muster 2 Teil der EVB-IT Systemlieferung.
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Die Verwendung des Systemlieferungsvertrages für den Kauf mehrerer nicht interagierender Systeme oder Einzelkomponenten führt entgegen einer verbreiteten Auffassung unter Beschaffern und auch unter Auftragnehmern nicht dazu, dass diese rechtlich als ein zusammengehöriges System angesehen werden. Praktisch bedeutet das, dass der Mangel in einem System oder einer Komponente trotz der einheitlichen Vereinbarung nicht zur Rückgabe aller gekauften Systeme bzw. Komponenten berechtigt.
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Erstmals mit dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag wurde ein Muster einer Nutzungsrechtsmatrix bereitgestellt. Die Verwendung der Nutzungsrechtsmatrix soll es erleichtern, auf die Softwarelieferanten einzugehen, denen es häufig nicht möglich ist, dem Auftraggeber alle in den EVB-IT AGB Systemlieferung genannten Rechte ohne Einschränkungen einzuräumen, weil ihnen die Softwarehersteller ihrerseits diese Rechte nicht einräumen.
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Leistungen werden häufig zu spät erbracht. Hierfür gibt es die Regelungen zum Auftragnehmerverzug. Der Systemlieferungsvertrag kennt zwei Termine: den Teillieferung- oder den Systemlieferungstermin. Diese ergeben sich aus dem Leistungsplan gemäß Nummer 9 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Überschreitet der Auftragnehmer diese Termine schuldhaft, gerät er in Verzug.
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Dem Auftraggeber können unter Umständen Mitwirkungsleistungen aus Nummer 13 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages obliegen. Der Auftraggeber muss genau wissen, ob er in der Lage ist, diese Mitwirkungsleistungen zu erbringen, da sie unterschiedliche Einwirkungen auf den Vertrag haben.
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EVB-IT Systemlieferung
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
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