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Gesamtverantwortung des Auftragnehmers

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

In Ziff. 1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist an mehreren Stellen die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für den Projekterfolg statuiert. Entscheidend ist danach, dass der Auftragnehmer die im Vertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität herstellt.

Der Auftragnehmer leitet das Projekt und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer. Die Leistungen zur Lieferung des Systems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Das bedeutet, das "Projekt" mit allen dazu notwendigen Beschaffungen und Arbeitsleistungen soll als einheitliche Leistung von einer Hand durch den Auftragnehmer bzw. unter seiner Gesamtverantwortung realisiert werden.


Beschaffung eines einheitlichen Systems

 

Die zu beschaffenden Systemkomponenten bilden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ein einheitliches System. Sie teilen damit im Zweifel bei Mängeln von einzelnen Komponenten rechtlich auch ein Schicksal. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Gesamtfunktionalität des Systems herstellt. D. h., das IT-System soll letztlich dem Auftraggeber durch Integration der Systemkomponenten bzw. der Beistellungen untereinander und in die Systemumgebung beim Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung stehen.


19.04.2024

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