Gebrauchtsoftware
Gebrauchtsoftware - d.h. der Wiederverkauf von Standardsoftware-Lizenzen - ist urheberrechtlich und vergaberechtlich derzeit heiß umstritten. Insbesondere bei der Gestaltung von Ausschreibungen ist die Öffentliche Hand gehalten, sich mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen.
Nach Ansicht des BGH ist es urheberrechtlich und AGB-rechtlich zulässig, die Nutzung einer auf DVD vertriebenen Software von der Registrierung eines Online-Accounts abhängig zu machen und die Übertragung dieses Online-Accounts vertraglich zu untersagen. Diese Praxis verstößt nicht gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010, Az.: I ZR 178/08).
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Die teilweise Überlassung von Nutzungsrechten einer Software ("Aufspaltung" einer Lizenz) kann vertraglich wirksam verboten werden (sogenanntes Aufspaltungsverbot). Es kann zudem für jede Weitergabe der Software ein Zustimmungsvorbehalt vereinbart werden, der auch die einheitliche Weitergabe der Software umfasst. Ein solches Verbot bedeutet keine Abweichung vom Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG. Es ist auch keine überraschende Klausel, verstößt nicht als unangemessene Benachteiligung gegen § 307 BGB und ist damit auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam (LG Mannheim, Urteil vom 22.10.2009, Aktenzeichen 2 O 37/09).
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Dr. Andreas Stadler ist in einem Artikel der Financial Times Deutschland zu der derzeitigen Rechtsprechung in Sachen Gebrauchtsoftware zitiert worden.
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Der Handel mit "gebrauchten" Software-Echtheitszertifikaten und Produkt-Keys, die eine Installation der Software ermöglichen, ist jedenfalls ohne gleichzeitige Veräußerung des dazugehörigen Datenträgers unzulässig (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 12.05.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09)
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Nach Auffassung des OLG München greift der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nur beim Vertrieb körperlicher Vervielfältigungsstücke, nicht dagegen beim Vertrieb per Download. Der Weiterverkauf von unkörperlichen "Download-Lizenzen" kann deshalb auch vertraglich untersagt werden
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Das Landgericht München ist der Auffassung, daß sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines Master-Datenträgers das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht erschöpft und somit selbständig weiterveräußert werden kann. Ein Weiterverkauf dieser "Gebrauchtlizenzen" ist zulässig, solange es zu keiner Vermehrung der Software kommt, also die ursprünglich lizenzierte Anzahl an Installationen nicht überschritten wird (LG München, Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen 30 O 8684/07).
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Nach Auffassung des LG Hamburg erschöpft sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines "Master-Datenträgers" das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht. Diese sind somit jeweils wie eigenständige Vervielfältigungsstücke zu behandeln. Der Verkauf einzelner Lizenzen bzw. Nutzungsrechte aus einem Volumenlizenzvertrag heraus ist daher auch ohne Zustimmung des Anbieters wirksam (1. Instanz: Landgericht Hamburg Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen 315 O 343/06; 2. Instanz: OLG Hamburg, Urteil vom 7.2.2007, Aktenzeichen 5 U 140/0).
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EVB-IT Systemlieferung
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
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