Wir beraten Behörden und Unternehmen bei Vergabeverfahren mit IT-Bezug. Wir begleiten Auftraggeber bei Vergabeverfahren von der Planung bis zum Zuschlag und bei Streitigkeiten mit Bietern. Auf Unternehmerseite sorgen wir für vergaberechtskonforme Angebote, prüfen die Erfolgsaussichten von Rügen und Nachprüfungsverfahren und vertreten Sie im Vergaberechtsstreit.
Wir kennen die speziellen Bedürfnisse und Probleme der öffentlichen Verwaltung und die Besonderheiten der EVB-IT aus erster Hand:
Rechtsanwalt Norman Müller gehört der Arbeitsgruppe an, die unter Führung des
Bundesministerium des Inneren die EVB-IT, die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die IT-Beschaffung verhandelt.
Ob eine Vergabe national oder EU-weit durchzuführen ist, hängt davon ab, ob die Höhe des geschätzten Auftragswertes unterhalb oder oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Unterschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, ist von einem nationales Vergabeverfahren auszugehen. Überschreitet der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte, handelt es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren. Die Schwellenwerte sind zum 1.1.2012 geändert worden.
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Die neue Version der UfAB V 2.0 vom 15.06.2010 berücksichtigt alle Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom April 2009, die Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung vom Juni 2010 sowie die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) in der Fassung vom Dezember 2009.
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In der Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung ist auf die in § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB enthaltene 15-tägige Rechtsbehelfsfrist zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens hinzuweisen. Andernfalls bleiben verspätet erhobene Nachprüfungsanträge zulässig (Beschluss des OLG Celle vom 4. März 2010, Az: 13 Verg 1/10).
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Öffentliche Auftraggeber können nicht ohne weiteres alle Komponenten einer IT-Beschaffung zusammenfassen und dann durch Berufung auf technische Besonderheiten nur einer Komponente alle Leistungen durch produktspezifische Ausschreibung dem Wettbewerb entziehen. Für jede zu beschaffende Komponente muß eine sachliche Rechtfertigung für eine produktspezifische Beschaffung bestehen (VK Münster, Beschluß vom 18.2.2010, Az.: VK 28/09).
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Am 1.3.2010 wurde nach langen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BITKOM e.V. der neue EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht.
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Die neuen EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Hardware und Standardsoftware einschließlich deren Integration und Anpassung. Wir geben einen Überblick über die vertraglichen Regelungen und zahlreiche Benutzerhinweise und Kommentare für die Praxis.
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Microsoft bietet als einer der weltgrößten Hersteller von Standardsoftware naturgemäß diverse Lizenzmodelle an. Dabei differenziert Microsoft sowohl nach der Größe der Kunden als auch nach bestimmten Kundengruppen.
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EVB-IT Systemlieferung
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
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