Wir beraten Sie bei Ihrem IT-Projekt in allen Projektphasen - angefangen beim LOI und NDA über die Erstellung und Verhandlung des Projektvertrags, die Durchführung und Abnahme und in Projektkrisen (z.B. im Verzug und bei Mängelrügen).
Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor, dass der Auftragnehmer einerseits eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen hat und darüber hinaus der Auftraggeber von den Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt einen Teil bis zur Abnahme oder gar bis zum Ablauf der Gewährleistung einbehalten kann.
mehr »
Der Trend zur fortschreitenden Vernetzung von IT-Infrastrukturen scheint ungebrochen, Cloud Computing gilt als Zukunftsmodell. Mit dem Computervirus Stuxnet scheint sich jedoch ein Paradigmenwechsel anzubahnen: Angreifer mit militärischem Hintergrund, umfassenden technischen und finanziellen Ressourcen attackieren unerkannt kritische Infrastrukturen und leiten damit die erste Phase des Cyberwarfare ein. Sofern traditionelle Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr greifen, muss darüber nachdacht werden, ob kritische Infrastrukturen vom Netz abzukoppeln sind. Diese bis vor kurzem noch undenkbare Option kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rechtlich als Ultima Ratio geboten sein.
mehr »
Der Auftragnehmer darf die Untersuchung eines vom Auftraggeber gerügten konkreten Mangels nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber sich verpflichtet, die Kosten der Untersuchung zu übernehmen, falls der Auftragnehmer bei der Mangeluntersuchung feststellt, dass er für den Mangel nicht verantwortkich ist.
mehr »
Die rechtliche Begleitung eines Projekts sollte sich im Idealfall über die ganze Projektdauer erstrecken, wobei die Einbindung des Anwalts je nach Phase des Projekts unterschiedlich intensiv ist.
mehr »
Komplexe IT-Verträge werden oft mit viel Aufwand erstellt und ausgehandelt. Meistens sieht der Vertrag dezidierte Bestimmungen für ein geordnetes Leistungsänderungsverfahren vor. Im Projektalltag werden diese Regelungen aber häufig ignoriert. In Projektkrisen werden dann die Nachteile von desorganisierten Leistungsänderungen offenkundig.
mehr »
Komplexe IT-Projekte sind Risikoprojekte. Ein Viertel aller Projekte liefert kein Ergebnis oder wird abgebrochen, die Hälfte aller Projekte überschreitet Budget und Zeitrahmen und muss auf einen Teil ihrer Anforderungen reduziert werden. Diese Prognosen sind über die letzten Jahre nicht günstiger geworden.
mehr »
Für eine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Mangelbeseitigung im Sinne des § 281 Abs. 1 BGB ist es nicht erforderlich, eine konkrete Frist zu benennen.
mehr »
EVB-IT Systemlieferung
mehr
IT-Beschaffung und Ausschreibung
mehr
Aktuelle Veröffentlichungen
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Dr. Michael Karger, BGH: Öffentliche Wiedergabe einer Datenbank schon bei Zurverfügungstellen einzelner Datensätze an einzelne Nutzer? (Autobahnmaut) in
GRUR-Prax 2010, Heft 22.
Dr. Michael Karger, Praktische Hinweise zum Parteivortrag nach der BGH-Entscheidung zur Störerhaftung des WLAN-Betreibers
, GRUR-Prax 2010, 305871 (für Abonnenten von beck-online).
Dr. Michael Karger, Informationspflichten bei Data Breach, § 42a BDSG: Handhabung in der Praxis, ITRB 2010, 161.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
Diese Seite weiterempfehlen 