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Nummer 13 Mitwirkung des Auftraggebers

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Neben den Beistellungen, also Materialien, Geräten bzw. Software, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (siehe Nummer 3 des Vertragsformulars), hat der Auftraggeber auch weitere Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um die Systemlieferung erfolgreich vorzunehmen. Bereits in Ziffer 1.2 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB und Ziffer 10 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden eine Reihe solcher Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beschrieben. Zudem wird dort auch auf diese Nummer 13 verweisen, in der weitere konkrete Leistungen anzugeben sind, die der Auftraggeber ggf. erbringen soll:

 

 

Da der Umfang der Mitwirkungsleistungen ganz erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Projektes haben kann, ist dieser schon bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Die im Vergabeverfahren abgefragten Mitwirkungsverpflichtungen sollten in der Tabelle aufgelistet werden - aus Sicht des Auftraggebers ist wichtig, hier auch den jeweiligen Maximalaufwand anzugeben, sofern das möglich ist.

 

Zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 1.2, Ziffer 6.3, Ziffer 10

 


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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