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Nummer 7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In Nummer 7.6 können sonstige Leistungen vereinbart werden, die nach der Systemlieferung vom Auftragnehmer erbracht werden sollen. Davon zu unterscheiden sind die Leistungen gemäß Nummer 4.5 EVB-IT Systemlieferungsvertrag, die bis zur Systemlieferung zu erbringen sind.

 

 

Die Vergütungregelung in Nummer 7.6.2 folgt dem üblichen Schema und weist keine Besonderheiten auf.


Zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 8, Ziffer 8.1


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26.04.2024

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