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Nummer 4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In Nummer 4.5 können sonstige Leistungen vereinbart werden, die mit der Systemlieferung im Zusammenhang stehen und bis zu diesem Zeitpunkt erbracht sein müssen. Davon zu unterscheiden sind die Leistungen gemäß Nummer 7.6 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages, die erst nach der Systemlieferung oder unabhängig davon zu erbringen sind.

 

 

Leistungen, die hier in einer Anlage aufgeführt werden können, sind z. B.

  • Organisationsberatungsleistungen zur Anpassung der Verwaltungsstrukturen an das zu lieferende System,
  • die Auf- oder Umrüstung von beigestellten Systemkomponenten,
  • der Abbau des Altsystems 

oder ähnliche Leistungen.

 

Die Vergütungsregelung in Nummer 4.5.2 folgt dem üblichen Schema und weist keine Besonderheiten auf.

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 11



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27.04.2024

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