Nummer 8.1 / 8.2 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
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In
Nummer 8.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags können Kategorien und entsprechende Preise für das einzusetzende Personal definiert werden.

Damit in obiger Tabelle auch nach der Einsatzzeit differenziert werden kann, verweist diese auf Zeiten gemäß Nummern 8.2.1- 8.2.3. In die dortigen Tabellen können jeweils die Geschäftszeiten eingetragen werden, aber auch andere Zeiten bzw. Tage, zu bzw. an denen bestimmte Vergütungssätze gelten sollen:

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Aktuelle Veröffentlichungen
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
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