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Nummer 8.1 / 8.2 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In Nummer 8.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags können Kategorien und entsprechende Preise für das einzusetzende Personal definiert werden.

 

 

Damit in obiger Tabelle auch nach der Einsatzzeit differenziert werden kann, verweist diese auf Zeiten gemäß Nummern 8.2.1- 8.2.3. In die dortigen Tabellen können jeweils die Geschäftszeiten eingetragen werden, aber auch andere Zeiten bzw. Tage, zu bzw. an denen bestimmte Vergütungssätze gelten sollen:

 

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 8


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19.03.2024

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