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Nummer 5 Schulung

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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In Nummer 5 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages sind die Schulungen einzutragen, die zum System erfolgen sollen. 

 

 

 

In Spalte 3 soll die Art der Schulung eingetragen werden. Dies ist wichtig, weil naturgemäß verschiedene Anwendergruppen (z. B. einfache Nutzer oder Administratoren) mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu schulen sind. Dies gilt erst recht für sogenannte Multiplikatorenschulungen, also Schulungen, bei denen Personen geschult werden, die später selbst Schulungen zum System durchführen werden.

 

Der in Spalte 5 abgefragte Schulungstag umfasst gemäß Ziffer 2.4.1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB acht Unterrichtsstunden à 45 Minuten sowie angemessene Pausen.

 

Gemäß Ziffer 2.4.1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB finden die Schulungen normalerweise am Sitz des Auftraggebers statt. In Spalte 6 kann ein anderer Ort eingetragen werden. Folge dessen ist gemäß Ziffer 2.4.1 der AGB, dass einerseits der Auftragnehmer für die Stellung des Raumes und der Infrastruktur verantwortlich ist und andererseits, dass dem Auftraggeber Reisekosten für die Reisen seiner Mitarbeiter entstehen. Das hat naturgemäß erheblichen Einfluss auf die Kalkulation und ist daher von beiden Seiten bei ihren Überlegungen zu beachten. 

 

 

 

Im Gegensatz zum EVB-IT Systemvertrag, bei dem die Schulungen Voraussetzung für die Abnahme sind, sind sie beim EVB-IT Systemlieferungsvertrag nicht Voraussetzung für die erfolgreiche Systemlieferung. Die Systemlieferung kann also nicht zurückgewiesen werden, weil die Schulungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind, es sei denn, dies ist im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart.

 

In Nummer 5.2 wird vereinbart, welche Schulungsunterlagen der Auftragnehmer schuldet.

 

 

Insbesondere dann, wenn man als Auftraggeber die Schulungsunterlagen selbst bearbeiten und umgestalten möchte, aber auch dann, wenn man diese vervielfältigen will, sollte man in einer Anlage entsprechende Regelungen treffen. Diese kann über das Ankreuzfeld unter der Tabelle in den Vertrag einbezogen werden.

 

 

In der Regel werden die Schulungen mit dem Pauschalfestpreis abgegolten sein. In diesem Fall ist die erste Alternative anzukreuzen. Anderenfalls ist die zweite Alternative zu wählen und sind in der Tabelle zu Nummer 5.1 entsprechende Preise einzutragen.

 

Zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 2.4, Ziffer 2.4.1, Ziffer 2.4.2, Ziffer 2.4.3

 


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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