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EVB-IT Systemlieferung


Hier stellen wir Ihnen die neuen EVB-IT Systemlieferung vor. Sie finden hier neben aktuellen Urteilen vor allem ausführliche Kommentare und Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag.

 

Wir kennen die Besonderheiten der EVB-IT Systemlieferung aus erster Hand: Rechtsanwalt Norman Müller hat die EVB-IT Systemlieferung als Mitglied der EVB-IT Arbeitsgruppe verhandelt.

>> Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung

>> EVB-IT Systemlieferungs-AGB: Volltext und Kommentierung

>> EVB-IT Systemlieferungsvertrag: Ausfüllhinweise und Kommentare



8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 18.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention

Hier können Regelungen zur Korruptionsprävention in den Systemlieferungsvertrag einbezogen werden, wie sie in immer mehr Behörden vorhanden sind. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 4.2 Überlassung von Standardsoftware

In Nummer 4.2.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags werden zunächst die verschiedenen Softwareprodukte nebst weiterer Parameter eingetragen: mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 4.1 Verkauf von Hardware

In Nummer 4.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags sind die Hardwarekomponenten aufzuführen, die an den Auftragnehmer verkauft werden sollen. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

Nummer 4.3 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags befaßt sich mit der Übernahme von Altdaten und sonstigen Migrationsleistungen. mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft ist eine der wesentlichen Leistungen des Auftragnehmers. Daher ist sie in Nummer 2.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages auch fest angekreuzt. Wenn hierzu durch den Auftragnehmer ein spezielles Vorgehen gewählt werden soll oder ausnahmsweise Abweichungen von den generellen Verpflichtungen vereinbart werden sollen, geschieht dies gemäß Nummer 4.4.1 in einer gesonderten Anlage: mehr »

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Nummer 4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung

In Nummer 4.5 können sonstige Leistungen vereinbart werden, die mit der Systemlieferung im Zusammenhang stehen und bis zu diesem Zeitpunkt erbracht sein müssen. Davon zu unterscheiden sind die Leistungen gemäß Nummer 7.6 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages, die erst nach der Systemlieferung oder unabhängig davon zu erbringen sind. mehr »

28.03.2024

Ausgezeichnet


JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte

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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck