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EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht

27.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Am 1.3.2010 wurde nach langen Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BITKOM e.V. der neue EVB-IT Systemlieferungsvertrag veröffentlicht.

Der EVB-IT Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Hardware und Standardsoftware für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung und soll bei entsprechenden Ausschreibungen der öffentlichen Hand zur Anwendung kommen.

Neben dem neuen EVB-IT Systemlieferungsvertrag bleibt der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor anwendbar.

Die EVB-IT ("Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen") sind Standard-Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand. Vertragsmuster und AGB sind für Bundesbehörden verbindlich. Sie werden in der Regel auch von Ländern und Kommunen eingesetzt. Die EVB-IT - und somit auch der neue EVB-IT Systemlieferungsvertrag - wurden zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft verhandelt und abgestimmt. Dies soll Akzeptanz und Praxistauglichkeit der EVB-IT fördern.

Sie finden auf unserer Website zahlreiche Praxisinformationen, Hinweise und Kommentare zur Systemlieferung im Schwerpunkt "EVB-IT Systemlieferungsvertrag", unter anderem einen Überblick und Wegweiser über die EVB-IT Systemlieferung, den Volltext und eine Kommentierung zu den Systemlieferungs-AGB sowie Ausfüllhinweise und Kommentare zum Systemlieferungsvertrag (Vertragsformular).

Wir kennen die Besonderheiten des Vertrags aus erster Hand: Rechtsanwalt Norman Müller hat die EVB-IT Systemlieferung als Mitglied der EVB-IT Arbeitsgruppe verhandelt.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums
Pressemitteilung des BITKOM e.V.

19.03.2024

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