Gebrauchtsoftware
Gebrauchtsoftware - d.h. der Wiederverkauf von Standardsoftware-Lizenzen - ist urheberrechtlich und vergaberechtlich derzeit heiß umstritten. Insbesondere bei der Gestaltung von Ausschreibungen ist die Öffentliche Hand gehalten, sich mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen.
Wird eine Software vorinstalliert veräußert, erschöpft sich nach Auffassung des OLG Düsseldorf das Verbreitungsrecht nur hinsichtlich der Hardware, auf der die Software installiert war. Der Verkauf der Software ohne gleichzeitige Weitergabe der Hardware ist dann unzulässig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2009, Aktenzeichen I-20 U 247/0).
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Mit Beschluß vom 23.5.2008 (Az: VK-7/2008-L) hat die Vergabekammer Düsseldorf Grundsätze zum Umgang mit "Gebraucht-Software" in IT-Ausschreibungen aufgestellt. Die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit "Gebraucht-Lizenzen" sollen dabei noch nicht für einen Ausschluß von Gebrauchtsoftware aus dem Vergabeverfahren genügen.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog