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Nummer 15.3 Mängelmeldungen

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Gemäß Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB soll die Mängelmeldung in der Regel auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 abgegeben werden. Wenn in Nummer 15.3.1 des Systemlieferungsvertrags eine Alternative angegeben wird, dann ist diese aber verbindlich und nicht nur der "Regelweg", wie gemäß Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB.

 

 

In Nummer 15.3.2 sollten möglichst viele Kommunikationswege angegeben werden, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern und den Auftraggeber bei der Meldung von Mängeln nicht unnötig zu beschränken.

 

Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 10.2


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26.04.2024

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