EVB-IT Systemlieferung
Nummer 15.3 Mängelmeldungen
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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Gemäß Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB soll die Mängelmeldung in der Regel auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 abgegeben werden. Wenn in Nummer 15.3.1 des Systemlieferungsvertrags eine Alternative angegeben wird, dann ist diese aber verbindlich und nicht nur der "Regelweg", wie gemäß Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB.
In Nummer 15.3.2 sollten möglichst viele Kommunikationswege angegeben werden, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern und den Auftraggeber bei der Meldung von Mängeln nicht unnötig zu beschränken.
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 10.2
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