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Subunternehmer

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Ziff. 7 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB beschäftigt sich mit dem Einsatz von Subunternehmern.

Einschaltung und Auswechslung von Subunternehmern


Die Einschaltung von Subunternehmern bedarf anders als beim EVB-IT Systemvertrag nur dann der Zustimmung des Auftraggebers, wenn die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer selbst vereinbart ist. Dies kann z.B. aus dem Vergabeverfahren resultieren oder aus einer besonderen Vereinbarung gemäß Nummer 18.8 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages.

 

Der Austausch von Subunternehmern bedarf hingegen stets der Zustimmung des Auftraggebers.

 

Dem Einsatz bzw. Austausch eines Subunternehmers wird der Auftraggeber zustimmen, wenn dadurch keine Nachteile für das Projekt zu erwarten sind. Einen solchen Nachteil wird man z.B. dann als gegeben ansehen, wenn der Auftragnehmer den Zuschlag nicht erhalten hätte, wenn er den neuen Subunternehmer bereits im Vergabeverfahren benannt hätte.



27.04.2024

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