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Nummer 18.8 Sonstige Vereinbarungen

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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An dieser Stelle können in den EVB-IT Systemlieferungsvertrag über das erste Ankreuzfeld sonstige Vereinbarungen einbezogen werden, die direkt in das Vertragsformular eingetragen werden, während über das zweite Ankreuzfeld Anlagen mit sonstigen Vereinbarungen eingeführt werden können. Dies empfiehlt sich, wenn die sonstigen Vereinbarungen größeren Umfang haben.

 

 


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Norman Müller

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OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck

 

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