Nummer 18.8 Sonstige Vereinbarungen
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An dieser Stelle können in den EVB-IT Systemlieferungsvertrag über das
erste Ankreuzfeld sonstige Vereinbarungen einbezogen werden, die direkt in das Vertragsformular eingetragen werden, während über das
zweite Ankreuzfeld Anlagen mit sonstigen Vereinbarungen eingeführt werden können. Dies empfiehlt sich, wenn die sonstigen Vereinbarungen größeren Umfang haben.

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Aktuelle Veröffentlichungen
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
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