EVB-IT
EVB-IT System
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemvertrags, die sogenannten EVB-IT System im Volltext. Zu jeder Klausel werden Sie hier künftig Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis finden.
12.4
Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Erklärung der Betriebsbereitschaft Das Gesamtsystem ist vertragsgemäß erstellt. in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung des Gesamtsystems, bestehend aus Hardware, Software*, Kommunikationssystemen und -diensten und der für den Betrieb des Gesamtsystems erforderlichen Versorgungseinrichtungen. beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. In der Funktionsprüfung wird das Gesamtsystem oder die teil abzunehmenden Leistungen auf Mangelfreiheit überprüft. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Funktionsprüfung im angemessenen Umfang unterstützen.
Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Erklärung der Betriebsbereitschaft Das Gesamtsystem ist vertragsgemäß erstellt. in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung des Gesamtsystems, bestehend aus Hardware, Software*, Kommunikationssystemen und -diensten und der für den Betrieb des Gesamtsystems erforderlichen Versorgungseinrichtungen. beim Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. In der Funktionsprüfung wird das Gesamtsystem oder die teil abzunehmenden Leistungen auf Mangelfreiheit überprüft. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Funktionsprüfung im angemessenen Umfang unterstützen.