Open Source
Die Verwendung von Open-Source-Software in einem kommerziellen Umfeld ist oft problematisch. "Open Source" heißt nicht "urheberrechtsfrei": vor der Verwendung von Open-Source-Komponenten müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Insbesondere beim Einsatz von GPL-lizenzierter Software droht der Copyleft-Effekt - die Verwendung einer GPL-Komponenten kann ggf. dazu führen, daß der Quellcode für das gesamte Endprodukt offengelegt werden muß.
Carsten Gerlach hält am 16. Februar 2016 in Bonn ein Seminar zum Thema "Open-Source-Software in der Verwaltungspraxis" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Carsten Gerlach hält am 27. September 2013 in Berlin ein Seminar zum Thema "Open-Source-Software in der Verwaltungspraxis" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Bereits im Jahr 2011 hat das LG Bochum bei einer Verletzung von Lizenzbedingungen der LGPL Schadensersatz- und Auskunftsansprüche bejaht. Nun haben sich die Parteien im Wege eines Vergleichs darauf geeinigt, daß der Verletzer Schadensersatz in Höhe von 15.000,- Euro für seine Verletzung der LGPL-Bestimmungen zahlt.
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Carsten Gerlach hält am 20. Februar 2013 in Berlin ein Seminar zum Thema "Open-Source-Software in der Verwaltungspraxis" für das Führungskräfte-Forum des Behörden-Spiegels.
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Das LG Bochum hat bei einer Verletzung von Lizenzbedingungen der LGPL urheberrechtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprüche bejaht. Das Urteil verdeutlicht erneut, daß gerade beim kommerziellen Einsatz von Open-Source-Komponenten die Lizenzbedingungen und daraus folgenden Rahmenbedingungen genau beachtet werden müssen. Auch wenn die rechtmäßige Nutzung von Open-Source-Software kostenlos möglich ist, bestehen bei Verletzung der Lizenzbedingungen ggf. Schadensersatzansprüche (LG Bochum, Urteil vom 20.1.2011, Az.: I-8 O 293/09).
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Wer eigene Software unter eine Open-Source Lizenz stelle möchte, hat angesichts der Vielzahl verschiedener Open-Source-Lizenzen die Qual der Wahl: allein die Open Source Initiative (OSI) hat über 50 verschiedene Lizenzen als echte Open-Source-Lizenzen zertifiziert (http://www.opensource.org/licenses). Der potentielle Lizenzgeber steht vor dem Problem, die zu seinen Zielvorgaben am besten passende Lizenz auszuwählen oder möglicherweise sogar eigene Lizenzbedingungen zu entwerfen. Dabei müssen neben wirtschaftlichen Zielvorgaben technische und lizenzrechtliche Probleme berücksichtigt werden, die nicht auf den ersten Blick offensichtlich sind.
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Die Ausschreibung von Open-Source-Software wirft diverse vergaberechtliche Probleme auf. Insbesondere ist fraglich, ob in Ausschreibungen "Open Source" als Anforderung vorgegeben werden kann. Vergaberechtlichen Fallstricke können aber in der Regel durch sorgfältige Planung und Vorbereitung einer Auschreibung vermieden werden.
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Ausgezeichnet

JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog