
Lizenzverträge
Beitritt zu einem Microsoft Volumenvertrag
23.03.2010 | Lizenzverträge | von Norman Müller
Der Beitritt ist die Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Softwarehändler und dem Kunden (z.B. der Behörde oder dem Unternehmen) mit dem Ziel, an einem Volumenlizenzvertrag (z.B. Select License) zwischen dem Softwarehändler bzw. Microsoft auf der einen und einem verbundenen Unternehmen des Kunden (i.d.R. der Konzernmutter oder dem zentralen IT-Dienstleister im Konzern) auf der anderen Seite teilzunehmen um Lizenzen und / oder Software Assurance unter diesem Vertrag zu beziehen.
Microsoft unterscheidet direkte und indirekte Beitritte.
Während der indirekte Beitritt gegenüber dem Softwarehändler erklärt wird, erklärt der Kunden den direkten Beitritt unmittelbar gegenüber Microsoft. Microsoft wird damit unmittelbar Vertragspartner des Kunden.
Verträge der öffentlichen Hand mit Microsoft (BMI-Lizenzen)
Bei den Verträgen für die öffentliche Hand, die zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft geschlossen wurden, ist in aller Regel nur der indirekte Beitritt möglich, weil die öffentliche Einrichtung die beitreten möchte, zunächst im Wettbewerb ihren künftigen Vertragspartner auswählen muß. Siehe hierzu auch die Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf, wonach eine Beschränkung der Ausschreibung auf die von Microsoft autorisierten Large Account Reseller unzulässig sein soll.