EVB-IT Systemlieferung
EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.
8.3
Die Vergütung wird nach der Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. fällig, soweit nicht im Zahlungsplan gemäß Nummer 10 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages etwas anderes (z.B. für Teillieferungen Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2. ) vereinbart ist. Die Vergütung für den Systemservice wird monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ziffer 8.4 Satz 2 bleibt unberührt. Ist bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand für Systemserviceleistungen gemäß Ziffer 4.4 letzter Satz eine Abnahme vereinbart, ist diese eine weitere Fälligkeitsvoraussetzung.
Die Vergütung wird nach der Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. fällig, soweit nicht im Zahlungsplan gemäß Nummer 10 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages etwas anderes (z.B. für Teillieferungen Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2. ) vereinbart ist. Die Vergütung für den Systemservice wird monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ziffer 8.4 Satz 2 bleibt unberührt. Ist bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand für Systemserviceleistungen gemäß Ziffer 4.4 letzter Satz eine Abnahme vereinbart, ist diese eine weitere Fälligkeitsvoraussetzung.