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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

6  Mitteilungspflichten des Auftragnehmers


6.1  
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in wesentlichem Umfang
  • fehlerhaft, unvollständig oder widersprüchlich,
  • nicht wie vereinbart ausführbar,
oder Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  oder die Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.  nicht geeignet sind, die Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.  des Systems herbei zu führen. In Bezug auf Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  und die Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.  haftet er für die Nichterfüllung dieser Pflicht nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorgaben, Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  und Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.  nur insoweit zu untersuchen und zu prüfen, als dies zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.  des Systems erforderlich ist.

6.2  
Erkennt der Auftragnehmer, dass die Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

6.3  
Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nicht in zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplänen festgehalten ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig auf die zu erbringende Mitwirkung hinzuweisen, dass die vereinbarte Leistungserbringung nicht gefährdet wird. Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese für die vertragsgemäße Erfüllung wesentlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen.

6.4  
Ist im Rahmen der Vertragserfüllung festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Termin- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

6.5  
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungsmöglichkeit einer Systemkomponente*  mit, die die vertragsgemäße Nutzung des Systems beeinträchtigen könnten.



Kommentare und Benutzerhinweise


Mitteilungspflichten des Auftragnehmers

Ziff. 6 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB befasst sich mit den Mitteilungspflichten und Aufklärungspflichten des Auftragnehmers. mehr »

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BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

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blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck