EVB-IT Systemlieferung
EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
« Ziff. 4.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Ziff. 4.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen der Standardsoftware »
« Ziff. 4.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Ziff. 4.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen der Standardsoftware »
4.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. gehören, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle zur Vermeidung zukünftiger Störungen vereinbarten Maßnahmen des Auftragnehmers am System oder an Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. . Dies umfasst z.B. den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen und den Austausch von Baugruppen rechtzeitig vor Ende ihres Lebenszyklus. Erfasst ist auch die Überlassung von fehlerbeseitigenden Programmständen Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. , soweit diese für den Auftragnehmer ohne Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung durch den Auftraggeber verfügbar und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. erforderlich sind.
Zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. gehören, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle zur Vermeidung zukünftiger Störungen vereinbarten Maßnahmen des Auftragnehmers am System oder an Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. . Dies umfasst z.B. den regelmäßigen Austausch von Verschleißteilen und den Austausch von Baugruppen rechtzeitig vor Ende ihres Lebenszyklus. Erfasst ist auch die Überlassung von fehlerbeseitigenden Programmständen Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. , soweit diese für den Auftragnehmer ohne Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung durch den Auftraggeber verfügbar und zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. erforderlich sind.