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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

1  Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages


1.1  
Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung Oberbegriff von Systemlieferung* und Teillieferung*  eines Systems auf der Grundlage eines Kaufvertrages und, soweit vereinbart, Schulung und Systemservice. Das System ergibt sich aus den vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen gemäß Nummer 2.1 und 4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages. Die Leistungen des Auftragnehmers zur Lieferung Oberbegriff von Systemlieferung* und Teillieferung*  des Systems können insbesondere umfassen:Diese Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Die Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  selbst sind nicht Teil des Systems, sind aber in das System einzubinden.

1.2  
Die dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungsleistungen ergeben sich aus Nummer 13 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages sowie aus Ziffer 10.

1.3  
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die im EVB-IT Systemlieferungsvertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität des Systems herstellt.



Kommentare und Benutzerhinweise


EVB-IT Systemlieferungsvertrag - Gegenstand und Abgrenzungen

Dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag liegt der Gedanke des Kaufs mit Montageverpflichtung im Sinne von § 434 Abs. 2 BGB zu Grunde. Der Auftragnehmer liefert die Systemkomponenten, integriert sie und sorgt darüber hinaus dafür, dass das IT-System dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung steht. Die Lieferung der Systemkomponenten bildet den Schwerpunkt der Leistung des Auftragnehmers. mehr »

Gesamtverantwortung des Auftragnehmers

In Ziff. 1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist an mehreren Stellen die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für den Projekterfolg statuiert. Entscheidend ist danach, dass der Auftragnehmer die im Vertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität herstellt. mehr »

28.03.2024

Ausgezeichnet


JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte

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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.

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IT-Beschaffung und Ausschreibung

Sie finden bei uns Informationen zur Ausschreibung und Beschaffung von Software durch die öffentliche Hand - z.B. Beschaffung von Gebrauchtsoftware, Open-Source-Software oder über Rahmenverträge.

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Aktuelle Veröffentlichungen

Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581


Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478


Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691


Michael Karger,
BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

IT-Recht im beck-blog

blog zum IT-Recht von Dr. Michael Karger im Experten-blog des Verlags C.H. Beck