EVB-IT Systemlieferung
EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.
7 Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer
7.1
Der Auftragnehmer führt die Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. des Systems durch Personal herbei, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen qualifiziert ist. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2
Der Auftragnehmer darf für wesentliche Leistungen, für die eine Leistungserbringung durch ihn selbst vereinbart ist, Subunternehmer nur einsetzen, wenn der Auftraggeber dem zustimmt. Sind Subunternehmer vereinbart, ist die Zustimmung für deren Austausch in jedem Fall erforderlich. Eine Zustimmung wird der Auftraggeber nicht ohne sachliche Gründe verweigern; die Gründe müssen nicht migeteilt werden. Die Einarbeitung eines neuen Subunternehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.
7.1
Der Auftragnehmer führt die Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. des Systems durch Personal herbei, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen qualifiziert ist. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2
Der Auftragnehmer darf für wesentliche Leistungen, für die eine Leistungserbringung durch ihn selbst vereinbart ist, Subunternehmer nur einsetzen, wenn der Auftraggeber dem zustimmt. Sind Subunternehmer vereinbart, ist die Zustimmung für deren Austausch in jedem Fall erforderlich. Eine Zustimmung wird der Auftraggeber nicht ohne sachliche Gründe verweigern; die Gründe müssen nicht migeteilt werden. Die Einarbeitung eines neuen Subunternehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.