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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

5  Dokumentation


5.1  
Der Auftragnehmer hat das System mit Dokumentation nach Maßgabe der Nummer 6 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages zu liefern.

5.1.1  
Die Dokumentation der Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*.  muss es dem für die Nutzung und Administration einzusetzenden Personal des Auftraggebers ermöglichen, die jeweilige Systemkomponente Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*.  nach Durchführung der vereinbarten Schulung ordnungsgemäß zu bedienen, sofern das Personal ausreichende Vorbildung und Ausbildung aufweist.

5.1.2  
Der Auftragnehmer hat zudem die Leistungen gemäß Ziffer 2.3 zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.  so umfassend zu dokumentieren, dass die Integration Einbinden von Systemkomponenten.* in die vereinbarte Systemumgebung* bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander  der Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*.  untereinander und mit den Beistellungen Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration* zur Verfügung stellt.  für Fachkundige nachvollziehbar ist.



5.2  
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die jeweilige Dokumentation zusammen mit dem System vor der Demonstration der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.  gemäß Ziffer 11 in deutscher Sprache in ausdruckbarer oder ausgedruckter Form zu übergeben und zu übereignen. Die Nutzung der gängigen englischen Fachbegriffe ist zulässig.

5.3  
Der Auftragnehmer dokumentiert die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 durchgeführten Maßnahmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.4  
Der Auftragnehmer wird alle Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 an den Dokumentationen erforderlich werden, in diese einarbeiten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit eine Einarbeitung dem Auftragnehmer rechtlich nicht möglich ist, wird er eine entsprechende Ergänzung der Dokumentation zur Verfügung stellen.

5.5  
An für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen räumt der Auftragnehmer diesem die Rechte entsprechend Ziffer 2.3.1 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. An allen anderen Dokumentationen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Rechte entsprechend Ziffer 2.2 ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit es sich um Dokumentationen zu Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  handelt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Dokumentationen nur Rechte in dem Umfang ein, wie dem Auftraggeber an der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  selbst zustehen.



Kommentare und Benutzerhinweise


Dokumentation

Die Dokumentationspflichten des Auftragnehmers sind in Ziffer 5 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelt. mehr »

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