EVB-IT Systemlieferung
EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.
23 Begriffsbestimmungen
Auftragswert,Auftragswertes
Angebotspreis für die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. zuzüglich der Vergütung für Zusatzlieferungen zusätzliche, nach Vertragsabschluss vereinbarte Lieferungen (z.B. Optionsabruf weiterer Hardware) . Der Auftragswert dient lediglich zur Berechnung von Vertragsstrafen, Haftungsbegrenzungen und der Höhe der Mängelhaftungssicherheit.
Beistellungen
Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration Einbinden von Systemkomponenten.* in die vereinbarte Systemumgebung* bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander zur Verfügung stellt.
Betriebsbereitschaft
Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. , wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.
CISG
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf)
Customizing,customizen
Anpassen von Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. an die vereinbarten Anforderungen zur Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. (z.B. Konfiguration von Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft)
Integration,integrieren
Einbinden von Systemkomponenten.* in die vereinbarte Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist. bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander
Kopier- oder Nutzungssperre,Nutzungssperren
Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungsmöglichkeit einer Systemkomponente Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*.
Lieferung
Oberbegriff von Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. und Teillieferung Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2.
Nebenkosten
Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind
Patch
Behebung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. ohne Eingriff in den Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
Programmstand,Programmstände,Programmständen,Programmstandes
Oberbegriff für Patch Behebung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware* ohne Eingriff in den Quellcode* , Update Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware* (z.B. 4.1.3 / 4.1.4). , Upgrade Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware* (z.B. 4.1.3. / 4.2.0). und Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). .
Quellcode,Quellcodes
Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
Reaktionszeit,Reaktionszeiten
Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungsbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.
Release,Version
Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. , die sich gegenüber dem vorherigen Release Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). bzw. der Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0).
Schaden stiftende Software
Software mit nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde u.a.
Standardsoftware
Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Systemkomponente,Systemkomponenten
Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. . Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. .
Systemlieferung
Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1.
Systemumgebung
Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.
Schutzrechte,Schutzrechten
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte.
Teillieferung,Teillieferungen
Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2.
Teleservice
Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes des Systems.
Umgehungslösung
Temporäre Überbrückung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. .
Update
Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. (z.B. 4.1.3 / 4.1.4).
Upgrade
Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. (z.B. 4.1.3. / 4.2.0).
Version/Release
siehe Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). .
Wiederherstellungszeit,Wiederherstellungszeiten
Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Störungsbehebungsarbeiten erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Zusatzlieferung,Zusatzlieferungen
zusätzliche, nach Vertragsabschluss vereinbarte Lieferungen (z.B. Optionsabruf weiterer Hardware)
Auftragswert,Auftragswertes
Angebotspreis für die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. zuzüglich der Vergütung für Zusatzlieferungen zusätzliche, nach Vertragsabschluss vereinbarte Lieferungen (z.B. Optionsabruf weiterer Hardware) . Der Auftragswert dient lediglich zur Berechnung von Vertragsstrafen, Haftungsbegrenzungen und der Höhe der Mängelhaftungssicherheit.
Beistellungen
Beistellungen sind Komponenten außerhalb der Systemumgebung, die der Auftraggeber zur Integration Einbinden von Systemkomponenten.* in die vereinbarte Systemumgebung* bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander zur Verfügung stellt.
Betriebsbereitschaft
Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. , wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.
CISG
United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf)
Customizing,customizen
Anpassen von Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. an die vereinbarten Anforderungen zur Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. (z.B. Konfiguration von Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft)
Integration,integrieren
Einbinden von Systemkomponenten.* in die vereinbarte Systemumgebung Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist. bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander
Kopier- oder Nutzungssperre,Nutzungssperren
Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungsmöglichkeit einer Systemkomponente Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*.
Lieferung
Oberbegriff von Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. und Teillieferung Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2.
Nebenkosten
Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind
Patch
Behebung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. ohne Eingriff in den Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
Programmstand,Programmstände,Programmständen,Programmstandes
Oberbegriff für Patch Behebung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware* ohne Eingriff in den Quellcode* , Update Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware* (z.B. 4.1.3 / 4.1.4). , Upgrade Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware* (z.B. 4.1.3. / 4.2.0). und Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). .
Quellcode,Quellcodes
Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
Reaktionszeit,Reaktionszeiten
Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungsbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.
Release,Version
Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. , die sich gegenüber dem vorherigen Release Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). bzw. der Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0).
Schaden stiftende Software
Software mit nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde u.a.
Standardsoftware
Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Systemkomponente,Systemkomponenten
Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. . Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. .
Systemlieferung
Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1.
Systemumgebung
Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.
Schutzrechte,Schutzrechten
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte.
Teillieferung,Teillieferungen
Anlieferung eines Teils des Systems gemäß Ziffer 11.3 i. V. m. Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2.
Teleservice
Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes des Systems.
Umgehungslösung
Temporäre Überbrückung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. .
Update
Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. (z.B. 4.1.3 / 4.1.4).
Upgrade
Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. (z.B. 4.1.3. / 4.2.0).
Version/Release
siehe Release/Version Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware*, die sich gegenüber dem vorherigen Release* bzw. der Version* im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 / 5.0.0). .
Wiederherstellungszeit,Wiederherstellungszeiten
Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Störungsbehebungsarbeiten erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Zusatzlieferung,Zusatzlieferungen
zusätzliche, nach Vertragsabschluss vereinbarte Lieferungen (z.B. Optionsabruf weiterer Hardware)