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EVB-IT Systemlieferungs-AGB

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.

Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.

16  Quellcodehinterlegung bei Standardsoftware


16.1  
Ist die Hinterlegung des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  bestimmter Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  vereinbart, erfolgt diese aufgrund der im EVB-IT Systemlieferungsvertrag aufgeführten Hinterlegungsvereinbarung bei der vereinbarten Hinterlegungsstelle. Die Hinterlegungsverpflichtung bezieht sich auf die vom Auftragnehmer auf der Grundlage des EVB-IT Systemlieferungsvertrages jeweils letzte geänderte Fassung des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  eines überlassenen Programmstandes Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*.  einschließlich von Fehlerbeseitigungen, sofern nicht in der Hinterlegungsvereinbarung etwas anderes vereinbart wird. An sämtlichen zu hinterlegenden Fassungen des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  von Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  steht dem Auftraggeber das für den Fall der Herausgabe aufschiebend bedingte Recht zu, diesen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und zur Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit, insbesondere im System, zu bearbeiten und daraus ausführbare neue Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*.  zu erzeugen, an denen dem Auftraggeber wiederum dieselben Rechte wie an dem ursprünglich überlassenen Stand der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  zustehen.

16.2  
Die vorgenannten Rechteeinräumungen erfolgen mit Überlassung der ausführbaren Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. .

16.3  
Ist für die hinterlegte Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auf-traggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  die Überlassung neuer Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*.  in Nummer 7.1.3 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages vereinbart, bezieht sich die Hinterlegungsverpflichtung ebenfalls auf den jeweiligen Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  der überlassenen Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und Release/Version*. .

16.4  
Die Kosten der Hinterlegung trägt der Auftraggeber.



Kommentare und Benutzerhinweise


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