EVB-IT Systemlieferung
EVB-IT Systemlieferungs-AGB
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemlieferungvertrags, die sogenannten EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Volltext. Zu jeder Klausel gibt es Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis.Ausfüllhinweise und Anmerkungen zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag - dem Vertragsformular finden Sie hier. Einen Überblick und Wegweiser zu den EVB-IT Systemlieferung insgesamt finden Sie hier.
11.1
Die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. umfasst die Anlieferung aller vereinbarten Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. des Systems einschließlich der Herbeiführung und Demonstration der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. des Systems und weitere ggf. zur Systemlieferung vereinbarte Leistungen. Die Demonstration umfasst die Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems sowie, soweit dies im Systemlieferungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, bestimmter Funktionalitäten. Das System ist nicht geliefert, wenn der Auftraggeber die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. gemäß Ziffer 11.4 berechtigterweise zurückweist.
Die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. umfasst die Anlieferung aller vereinbarten Systemkomponenten Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware*. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände*. des Systems einschließlich der Herbeiführung und Demonstration der Betriebsbereitschaft Das System oder die Teillieferung steht dem Auftraggeber vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten*, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird. des Systems und weitere ggf. zur Systemlieferung vereinbarte Leistungen. Die Demonstration umfasst die Vorführung der Ablauffähigkeit des Systems sowie, soweit dies im Systemlieferungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, bestimmter Funktionalitäten. Das System ist nicht geliefert, wenn der Auftraggeber die Systemlieferung Leistungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer 11.1. gemäß Ziffer 11.4 berechtigterweise zurückweist.