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EVB-IT System

Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemvertrags, die sogenannten EVB-IT System im Volltext. Zu jeder Klausel werden Sie hier künftig Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis finden.

17  Quellcodeübergabe und Quellcodehinterlegung


17.1  
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer den jeweils aktuellen Stand des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  der Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*.  mit der Abnahme des Gesamtsystems und nach der Abnahme bei jeder Übergabe eines neuen Programmstandes Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*.  der Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*.  an den Auftraggeber zu übergeben. Hierzu gehören die fachgerechte Kommentierung des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  und Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*.  vorzunehmen. Die Übergabe soll in elektronischer Form auf einem Datenträger erfolgen und wird protokolliert. Der Auftraggeber erhält an allen Fassungen des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  und der Dokumentationen im Zeitpunkt der jeweiligen Erstellung ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 2.3.2.1. Der Auftraggeber wird den Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  wie eigene vertrauliche Informationen behandeln und Dritten nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich machen und diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.

17.2  
Ist die Hinterlegung des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  bestimmter Software Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde u.a. .  vereinbart, erfolgt diese aufgrund der im EVB-IT Systemvertrag aufgeführten Hinterlegungsvereinbarung bei der vereinbarten Hinterlegungsstelle. Die Hinterlegungsverpflichtung bezieht sich auf die vom Auftragnehmer auf der Grundlage des EVB-IT Systemvertrages jeweils letzte geänderte Fassung des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  eines überlassenen Programmstandes Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*.  einschließlich von Fehlerbeseitigungen. An sämtlichen Fassungen des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  von Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*.  stehen dem Auftraggeber die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 zu. An sämtlichen zu hinterlegenden Fassungen des Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  von Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  steht dem Auftraggeber das für den Fall der Herausgabe aufschiebend bedingte Recht zu, diesen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und zur Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit, insbesondere im Gesamtsystem zu bearbeiten und daraus ausführbare neue Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*.  zu erzeugen, an denen dem Auftraggeber wiederum dieselben Rechte wie an dem ursprünglich überlassenen Stand der Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  zustehen. Die vorgenannten Rechteeinräumungen erfolgen bei Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  von Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*.  mit der jeweiligen Entstehung derselben und bei Quellcodes Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  von Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  mit Überlassung der ausführbaren Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*. . Ist für die hinterlegte Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.  die Lieferung neuer Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*.  in Nummer 5.1.2 des EVB-IT Systemvertrages vereinbart, bezieht sich die Hinterlegungsverpflichtung ebenfalls auf den jeweiligen Quellcode Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.  der überlassenen Programmstände Oberbegriff für Patch*, Update*, Upgrade* und neue(s) Release/Version*. . Die Kosten der Hinterlegung trägt der Auftraggeber.



28.03.2024

Ausgezeichnet


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