EVB-IT
EVB-IT System
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemvertrags, die sogenannten EVB-IT System im Volltext. Zu jeder Klausel werden Sie hier künftig Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis finden.
Inhaltsverzeichnis
« Ziff. 13 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln des Gesamtsystems (Gewährleistung)
Ziff. 15 Laufzeit und Kündigung »
« Ziff. 13 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln des Gesamtsystems (Gewährleistung)
Ziff. 15 Laufzeit und Kündigung »
14 Haftungsbeschränkung
Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gemäß §§ 280 bis 284 BGB folgende Regelungen:
14.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert Summe aus Erstellungspreis* und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder –verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests). beschränkt. Davon abweichend gilt:
14.2
Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.
14.3
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
14.4
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit in Nummer 15.3 des EVB-IT Systemvertrages nichts anderes vereinbart ist.
Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gemäß §§ 280 bis 284 BGB folgende Regelungen:
14.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert Summe aus Erstellungspreis* und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder –verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests). beschränkt. Davon abweichend gilt:
- Beträgt der Auftragswert Summe aus Erstellungspreis* und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder –verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests). weniger als 25.000,- €, wird die Haftung auf 50.000,- € beschränkt.
- Beträgt der Auftragswert Summe aus Erstellungspreis* und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder –verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests). 25.000,- € oder mehr und weniger als 100.000,- €, wird die Haftung auf 100.000,- € beschränkt.
14.2
Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.
14.3
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
14.4
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit in Nummer 15.3 des EVB-IT Systemvertrages nichts anderes vereinbart ist.