EVB-IT
EVB-IT System
Nachfolgend finden Sie die AGB des EVB-IT Systemvertrags, die sogenannten EVB-IT System im Volltext. Zu jeder Klausel werden Sie hier künftig Kommentare und Benutzerhinweise für die Praxis finden.
1 Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages
1.1
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des dort beschriebenen Gesamtsystems durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages, die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber und, soweit vereinbart, der Systemservice nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach dessen Abnahme.
1.2
Das Gesamtsystem ergibt sich aus den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und Lieferungen, insbesondere gemäß Nummer 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems können insbesondere umfassen:
1.1
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des dort beschriebenen Gesamtsystems durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages, die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber und, soweit vereinbart, der Systemservice nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach dessen Abnahme.
1.2
Das Gesamtsystem ergibt sich aus den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und Lieferungen, insbesondere gemäß Nummer 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems können insbesondere umfassen:
- Kauf von Hardware,
- Miete von Hardware,
- Überlassung von Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. gegen Einmalvergütung auf Dauer,
- Überlassung von Standardsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. auf Zeit, - Erstellung und Überlassung von Individualsoftware Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Auftraggebers vom Auftragnehmer erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware* auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing*. auf Dauer,
- Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft Das Gesamtsystem ist vertragsgemäß erstellt. ,
- Schulung, - Dokumentation.
1.3
Die dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungsleistungen ergeben sich aus Nummer 12 des EVB-IT Systemvertrages sowie aus Ziffer 11 der EVB-IT System.
1.4
Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die im EVB-IT Systemvertrag vereinbarte Gesamtfunktionalität herstellt. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit.
1.5
Der Auftragnehmer leitet das Projekt und trägt die Erfolgsverantwortung für die vereinbarten Leistungen. Er haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.