Sie finden hier aktuelle Gerichtsentscheidungen zum IT-Recht.
Das Landgericht München ist der Auffassung, daß sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines Master-Datenträgers das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht erschöpft und somit selbständig weiterveräußert werden kann. Ein Weiterverkauf dieser "Gebrauchtlizenzen" ist zulässig, solange es zu keiner Vermehrung der Software kommt, also die ursprünglich lizenzierte Anzahl an Installationen nicht überschritten wird (LG München, Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen 30 O 8684/07).
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Nach Auffassung des LG Hamburg erschöpft sich bei Volumenlizenzverträgen mit Übergabe eines "Master-Datenträgers" das Verbreitungsrecht an jedem einzelnen Nutzungsrecht. Diese sind somit jeweils wie eigenständige Vervielfältigungsstücke zu behandeln. Der Verkauf einzelner Lizenzen bzw. Nutzungsrechte aus einem Volumenlizenzvertrag heraus ist daher auch ohne Zustimmung des Anbieters wirksam (1. Instanz: Landgericht Hamburg Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen 315 O 343/06; 2. Instanz: OLG Hamburg, Urteil vom 7.2.2007, Aktenzeichen 5 U 140/0).
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Wird eine Software vorinstalliert veräußert, erschöpft sich nach Auffassung des OLG Düsseldorf das Verbreitungsrecht nur hinsichtlich der Hardware, auf der die Software installiert war. Der Verkauf der Software ohne gleichzeitige Weitergabe der Hardware ist dann unzulässig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2009, Aktenzeichen I-20 U 247/0).
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Kommentierung zum Urteil des OLG Düsseldorf-Vergabesenat vom 10.09.2009, AZ VII-Verg 12/09
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Der BGH hält die Verwendung des Begriffs der "Kardinalpflichten" in einer Haftungsbegrenzungsklausel für intransparent. Die Klausel ist damit unwirksam, wenn der Begriff nicht näher erläutert wird - sowohl bei einer Verwendung der AGB gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
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Mit seiner Entscheidung vom 12.11.2009 (C - 199/07) hat der EuGH nochmals unterstrichen, dass Fragen bzw. Kriterien zur Eignung der Bieter, insbesondere zur Leistungsfähigkeit nicht Gegenstand der Zuschlagskriterien sein dürfen. Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit darf ausschließlich im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung finden.
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Mit Beschluß vom 7.1.2008 (Az.: 1/SVK/077-07) hat die VK Sachsen entschieden, daß Transportschäden oder Mängel eines Testgeräts vom Bieter zu vertreten sind und zum Ausschluß des Angebots führen können. Eine "zweite Chance" zur Nachlieferung eines mangelfreien Testgeräts oder Musters muß nicht gewährt werden.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog