Sie finden hier aktuelle Gerichtsentscheidungen zum IT-Recht.
Das LG Bochum hat bei einer Verletzung von Lizenzbedingungen der LGPL urheberrechtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprüche bejaht. Das Urteil verdeutlicht erneut, daß gerade beim kommerziellen Einsatz von Open-Source-Komponenten die Lizenzbedingungen und daraus folgenden Rahmenbedingungen genau beachtet werden müssen. Auch wenn die rechtmäßige Nutzung von Open-Source-Software kostenlos möglich ist, bestehen bei Verletzung der Lizenzbedingungen ggf. Schadensersatzansprüche (LG Bochum, Urteil vom 20.1.2011, Az.: I-8 O 293/09).
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Der Auftragnehmer darf die Untersuchung eines vom Auftraggeber gerügten konkreten Mangels nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber sich verpflichtet, die Kosten der Untersuchung zu übernehmen, falls der Auftragnehmer bei der Mangeluntersuchung feststellt, dass er für den Mangel nicht verantwortkich ist.
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Der BGH hat mit Beschluss vom 22. April 2010 die praktischen Möglichkeiten zur Patentierbarkeit von Software gestärkt. Er entschied erneut, dass es als "technisches Mittel" für die Patentierbarkeit sogenannter computerimplementierter Erfindungen ausreicht, wenn der Ablauf einer Software durch technische Gegebenheiten außerhalb des Rechners bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, eine Software so auszugestalten, dass sie auf die technischen Gegebenheiten des Rechners Rücksicht nimmt (BGH, Beschl.v. 22.4.2010, Az. Xa ZB 20/08).
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Nach Ansicht des BGH ist es urheberrechtlich und AGB-rechtlich zulässig, die Nutzung einer auf DVD vertriebenen Software von der Registrierung eines Online-Accounts abhängig zu machen und die Übertragung dieses Online-Accounts vertraglich zu untersagen. Diese Praxis verstößt nicht gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010, Az.: I ZR 178/08).
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In der Veröffentlichung einer Vergabebekanntmachung ist auf die in § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB enthaltene 15-tägige Rechtsbehelfsfrist zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens hinzuweisen. Andernfalls bleiben verspätet erhobene Nachprüfungsanträge zulässig (Beschluss des OLG Celle vom 4. März 2010, Az: 13 Verg 1/10).
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Öffentliche Auftraggeber können nicht ohne weiteres alle Komponenten einer IT-Beschaffung zusammenfassen und dann durch Berufung auf technische Besonderheiten nur einer Komponente alle Leistungen durch produktspezifische Ausschreibung dem Wettbewerb entziehen. Für jede zu beschaffende Komponente muß eine sachliche Rechtfertigung für eine produktspezifische Beschaffung bestehen (VK Münster, Beschluß vom 18.2.2010, Az.: VK 28/09).
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Seit der Schuldrechtsreform war strittig, ob ein Leasingnehmer nach einem Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, oder ob dies erst nach Erhebung einer Klage durch den Leasingnehmer zulässig ist . Diese Frage wurde vom BGH nun mit Urteil vom 16.6.2010 (Az.: VIII ZR 317/09) entschieden.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog