Das Urheberrecht gewinnt im Zusammenhang mit dem Internet immmer an rechtlicher Bedeutung. Wir beraten Rechteinhaber, Urheber und Verwerter bei Fragen über den Urheberrechtsschutz im Allgemeinen über dezidierte Lizenzvereinbarung bis hin zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus diesem Rechtsgebiet.
Wir kennen nicht nur die speziellen urheberrechtlichen Probleme sondern setzen uns als IT-Kanzlei insbesondere auch mit der dahinter liegenden Erstellungsverfahren oder Technik auseinander. Dies erscheint oftmals sachdienlich uund hilfreich, um komplizierte Sachverhalte besser verstehen zu können.
Foto sollen oft umfassend verwertet werden. Dabei stößt man auf zwei entscheidende Barrieren. Zum einen sind die erforderlichen Nutzungsrchte beim Urheber einzuholen. Darüber hinaus sind oftmals Peronen auf Bildern abgelichtet.Diese Rechte geraten jedoch oftmals in den Hintergrund. Dies geschieht letztendlich zum Leidwesen der Verwerter. Sind nämlich die erforderlichen Veröffentlichungs- und Verbreitungsrechte gem. § 23, 23 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) von den abgebildeten Personen nicht eingeholt worden, stehen Verwerter Unterlassungs-, Auskunfts, und empfindlichen Zahlungsansprüchen gegenüber.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt (Urteil vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12, Pressemitteilung hier).
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Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Was muss ich tun?
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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 25.11.2011 (Az. 6 W 260/11) entschieden, dass für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG das erforderliche gewerbliche Ausmaß nur bei einer gewichtigen Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Dabei ist esw nach dem OLG Köln notwendig, dass es sich um eine Datei handelt, die während ihrer Verwertungsphase angeboten wird. Weiter muss die Handlung umfangreich sein.
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Der BGH mit Beschluss vom 19.04.2012 (Az. I ZB 80/11) entschieden, dass es für den Anspruch auf Auskunft nicht erforderlich ist, dass ?die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichen Ausmaß verletzt hat?. Nach Ansicht der Richter ergebe sich diese Voraussetzung aus dem Wortlaut der Bestimmung und der Systematik des Gesetzes nicht.
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Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 12 O 579/10) eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz abgewiesen. Im vorliegenden Fall berief sich der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses darauf, dass er die betreffenden Dateien nicht kenne, diese sich auch nicht auf seinem Rechner befinden, und darüber hinaus eine Filesharing-Software auf seinem Rechner gar nicht installiert sei. Nach Ansicht des LG Düsseldorf war auf Grund dieser Darlegungen nicht erwiesen, dass über den Anschluss des Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sei. Auch über den Rechner des Beklagten sei auf Grund der Darlegung die Rechtsverletzung nicht begangen worden, so dass das Gericht sowohl eine Störer- als auch eine Täterhaftung ausschloss.
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Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11, festgestellt, dass ein Familienvater weder als Täter noch als Störer für seinen Internetanschluss haftet.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog