Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung aller Vertragsarten mit Bezug zu Software und Hardware. Wir erstellen und verhandeln Verträge für die Einführung von komplexen IT-Lösungen, z.B. die Einführung von Anwendungssoftware oder die Realisierung von Infrastrukturvorhaben.
Seit der Schuldrechtsreform war strittig, ob ein Leasingnehmer nach einem Rücktritt wegen Mängeln des Leasingobjekts berechtigt ist, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, oder ob dies erst nach Erhebung einer Klage durch den Leasingnehmer zulässig ist . Diese Frage wurde vom BGH nun mit Urteil vom 16.6.2010 (Az.: VIII ZR 317/09) entschieden.
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Vertragsstrafen und Verzugszinsen haben keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer für eine Lieferung oder Leistung. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) stehen entsprechende Zahlungen in keinem unmittelbaren zusammenhang mit der umsatzsteuerpflichtigen Leistung (Urteil v. 17.12.2009 - Az. V R 1/09).
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Die rechtliche Einordnung eines "Internet-System-Vertrages" ist nicht eindeutig, da unter diesen Oberbegriff eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen zusammengefasst wird. Meist handelt es sich dabei um atypische oder gemischte Verträge. Eine Zuordnung der einzelnen Vertragsgestaltungen lässt sicht jedoch im Rahmen der gebotenen Schwerpunktbetrachtung und unter besonderer Berücksichtigung der unter dem Blickwinkel des Auftraggebers gewählten Zielrichtung erreichen. Der BGH hat zu diesen Fragen im Urteil vom 4. März 2010, AZ: III ZR 79/09 Stellung genommen.
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Vertragsbedingungen sind auch bei Verwendung eines Vertragsmusters dann nicht im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB gestellt, wenn die andere Partei der Verwendung des entsprechenden Vertragsmusters aus freiem Willen zugestimmt hat.
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Nach § 11 Abs. 5 BDSG gilt die Fernwartung von IT-Systemen oder Software als Auftragsdatenverarbeitung, wenn dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten im gewarteten System nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat Konsequenzen für die Vertragsgestaltung und führt zu laufenden Kontrollpflichten des Auftraggebers.
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Der BGH hält die Verwendung des Begriffs der "Kardinalpflichten" in einer Haftungsbegrenzungsklausel für intransparent. Die Klausel ist damit unwirksam, wenn der Begriff nicht näher erläutert wird - sowohl bei einer Verwendung der AGB gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
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Erschienen in CR 2006, 77 ff.
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog