Für TCI Rechtsanwälte, die ihren Branchenfokus in den Bereichen Technology, Communications, Information hat, ist diese Auszeichnung eine klare Anerkennung, dass sie nur zwei Jahre nach ihrer Gründung im Juli 2011 eine bedeutende Wirtschaftskanzlei in ihren Kernbereichen Informationstechnologie und Telekommunikation ist. TCI Rechtsanwälte berät mit 14 Rechtsanwälten, die allesamt über langjährige Branchenkenntnisse verfügen und teilweise Fachanwälte in ihren Spezialgebieten sind, in den drei wirtschaftlich bedeutenden Regionen München, Rhein/Main und Berlin.
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Dr. Thomas Stögmüller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Gründungspartner von TCI Rechtsanwälte, hat ein kommentiertes Vertragsmuster zum Softwarevertrieb über das Internet veröffentlicht. Es regelt den Vertrieb von Software über das Internet. Die Software wird hierbei vom Endkunden auf der Internetseite des Softwareanbieters oder des Resellers bestellt und dem Kunden im Wege des Software-Downloads zur Verfügung gestellt. Das Vertragsmuster und die Erläuterungen hierzu umfassen 58 Seiten und berücksichtigen den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu rechtlich relevanten Themen wie AGB-Recht, Haftung, Widerrufsbelehrung und "Buttonlösung".
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Am heutigen 09.10.2013 sind wesentliche Teile des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Insbesondere im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnung wurden bestehende Vorschriften grundlegend neu gefasst.
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Dr. Andreas Stadler, Gründungspartner von TCI Rechtsanwälte München, referiert beim 17. Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht am 17.10.2013 in München zum Thema "Hardwareverträge". Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht, man kann sich jedoch in die Warteliste eintragen lassen.
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Das AG Bingen hat in einem Beschluss vom 17.12.2012 (AZ: 22 C 225/11) darauf hingewiesen, dass es eine Abrechnung von Datenmengen im Mobilfunkbereich mit 6 Cent pro 10 Kilobyte für sittenwidrig (§ 138 BGB) hält. Dem Beschluss zugrunde liegt eine Klage eines Mobilfunkunternehmens, welches einen Betrag von über 600 Euro verlangt, die angeblich für Datennutzung innerhalb weniger Tage angefallen waren. Die Kosten sind wohl durch Hintergrunddatenverkehr von vorinstallierten Spielen entstanden, was im Verfahren jedoch nicht abschließend geklärt wurde. Als die Beklagte diese Kosten nicht zahlte, sperrte das Mobilfunkunternehmen die SIM-Karte der Beklagten, kündigte den Vertrag und klagte über die Gebühren hinaus noch 1.250 Euro als Schadensersatzpauschale (75% des monatlichen Grundpreises, der bi
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Aus der Online-Einladung:
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Die beiden Münchener TCI-Partner Thomas Stögmüller und Michael Karger referieren in einem Ganztagesseminar der Deutschen AnwaltAkademie zur rechtlichen Fragen der Zukunftstechnologien. Das Seminar ist bereits gut gebucht. Weitere Informationen gibt es hier bei der DAA....
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Ausgezeichnet
JUVE-Handbuch 2016/2017 empfiehlt erneut TCI Rechtsanwälte
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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, den drohenden Risiken und zur der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenschutz- Compliance.
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IT-Beschaffung und Ausschreibung
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Aktuelle Veröffentlichungen
Carsten Gerlach, Sicherheitsanforderungen für Telemediendienste - der neue § 13 Abs. 7 TMG, in: CR 2015, 581
Carsten Gerlach, Personenbezug von IP-Adressen, in: CR 2013, S. 478
Carsten Gerlach, Vergaberechts- probleme bei der Verwendung von Open-Source-Fremdkomponenten, in: CR 2012, S. 691
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35
IT-Recht im beck-blog