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Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware)

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller

Es kann die Lieferung von verfügbaren neuen Programmständen für die Standardsoftware des Systems vereinbart werden.


Konfiguration, Customizing und Integration neuer Versionen


In den AGB (Ziff. 4.3) ist vereinbart,  dass die neuen Programmstände zu konfigurieren, zu customizen und in das System zu integrieren sind. In Spalte 5 der Tabelle in Nummer 5.1.2 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages kann aber vereinbart werden, dass abweichend von diesem Grundsatz die Installation dieser neuen Programmstände durch den Auftraggeber erfolgt. Dies kann im Einzelfall sinnvoll sein, führt aber dazu, dass die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers in Frage gestellt werden kann. Unter der Tabelle in Nummer 7.1.3 können abweichende Regelungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft bzw. zur Instal­lation der Programmstände getroffen werden.

 

Nachträgliche Änderung der Lizenzbedingungen


Wenn über Nummer 4.2.2 die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers in den Vertrag  einbezogen worden sind, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, für den Programmstand geltende Änderungen zum Vertragsbestandteil zu machen. Auch von diesen geänderten Lizenzbedingungen gelten nur die jeweiligen Regelungen zu den Nutzungsrechten und diese nur, soweit sie weder dem Vertrag noch den AGB entgegenstehen. Zudem müssen sie dem Auftraggeber schriftlich unter Hinweis auf Nummer 7.1.3 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages bekannt gegeben werden. Anderenfalls ist die Einbeziehung unwirksam.

19.04.2024

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