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Zutritt zu einem Microsoft-Volumenvertrag

23.03.2010 | Lizenzverträge | von Norman Müller

Der Normalfall der Beteiligung an einem Microsoft Volumenvertrag durch konzernverbundene Unternehmen oder berechtigte Einrichtungen ist der sog. Beitritt. Zuweilen vereinbart Microsoft jedoch auch sog. Zutrittsmöglichkeiten.

 

Der Zutritt ermöglicht Kunden, die für sich genommen eigentlich die Voraussetzungen für einen Beitritt nicht erfüllen, sich an einem größeren Beitritt zu beteiligen. In diesem Fall haftet der Beitrittskunde gegenüber Microsoft bzw. gegenüber dem Vertragshändler von Microsoft für den Zutrittskunden, d.h. z.B. für seine Zahlungsverpflichtungen.

 


Verträge des BMI mit Microsoft

In den Verträgen des BMI mit Microsoft ist der Zutritt ebenfalls vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass vergaberechtlich bereits bei der Ausschreibung des Beitritts berücksichtigt werden muss, welche Zutritte mit welchen geschätzten Volumina möglich sein sollen.

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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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Aktuelle Veröffentlichungen

Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35

Stephan Schmidt, 
OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836

Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402

Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit, Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.

Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.

 

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