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Zutritt zu einem Microsoft-Volumenvertrag

23.03.2010 | Lizenzverträge | von Norman Müller

Der Normalfall der Beteiligung an einem Microsoft Volumenvertrag durch konzernverbundene Unternehmen oder berechtigte Einrichtungen ist der sog. Beitritt. Zuweilen vereinbart Microsoft jedoch auch sog. Zutrittsmöglichkeiten.

 

Der Zutritt ermöglicht Kunden, die für sich genommen eigentlich die Voraussetzungen für einen Beitritt nicht erfüllen, sich an einem größeren Beitritt zu beteiligen. In diesem Fall haftet der Beitrittskunde gegenüber Microsoft bzw. gegenüber dem Vertragshändler von Microsoft für den Zutrittskunden, d.h. z.B. für seine Zahlungsverpflichtungen.

 


Verträge des BMI mit Microsoft

In den Verträgen des BMI mit Microsoft ist der Zutritt ebenfalls vorgesehen. Dabei ist zu beachten, dass vergaberechtlich bereits bei der Ausschreibung des Beitritts berücksichtigt werden muss, welche Zutritte mit welchen geschätzten Volumina möglich sein sollen.

26.04.2024

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