
EVB-IT Systemlieferung
Zurückbehaltungsrecht
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Carsten Gerlach
In den AGB ist geregelt, dass der Auftragnehmer die ihm nach dem Gesetz zustehenden Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte (das Recht des Schuldners, seine Leistung zu verweigern, bis die ihm zustehende Gegenleistung bewirkt wird) nicht ausüben darf, es sei denn, der Auftraggeber hat die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht bestritten oder diese Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt worden.Man hat diese Regelung getroffen, um einen möglichst ungehinderten Projektfotschritt zu gewährleisten. Der Auftragnehmer soll nicht durch Behauptung von Gegenansprüchen in die Lage versetzt werden, seine Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber seinerseits soll nicht genötigt werden können, nicht geschuldete Zugeständnisse zu machen, weil er auf die rechtzeitige Erstellung des Systems angewiesen ist.