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Strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erforderlich

20.12.2009 | Urteile | Vergaberecht | von Markus Schmidt

Mit seiner Entscheidung vom 12.11.2009 (C - 199/07) hat der EuGH nochmals unterstrichen, dass Fragen bzw. Kriterien zur Eignung der Bieter, insbesondere zur Leistungsfähigkeit nicht Gegenstand der Zuschlagskriterien sein dürfen. Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit darf ausschließlich im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung finden.

 

Im fraglichen Verfahren hatte die Vergabestelle als Zuschlagskriterien für Beratungsleistungen die personelle Leistungsfähigkeit und die technische Ausrüstung sowie die einschlägige Erfahrung mit den ausgeschriebenen Leistungen genannt. Dies verstößt nach Ansicht des EuGH gegen das Gebot der strikten Trennung von Eignungsprüfung hinsichtlich des Bieters einerseits und den Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots andererseits.


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Markus Schmidt

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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