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Schulungen

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Carsten Gerlach

Die AGB regeln grundsätzlich, dass die Schulungen beim Auftraggeber stattfinden. Bietet der Auftragnehmer Schulungen an einem anderen Ort an, ist zu berücksichtigen, dass dann notwendigerweise Reisekosten für die Mitarbeiter des Auftraggebers anfallen. Diese Kosten sind bei der Bewertung des Angebotes zu berücksichtigen.

 

Grundsätzlich werden gemäß Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB für Standardschulungsunterlagen die einfachen Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.3.1 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber andere, z. B. weitergehende Nutzungsrechte an für ihn erstellten Schulungsunterlagen, kann er dies im Vertrag abweichend vereinbaren.

16.04.2024

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BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in: GRUR-Prax 2012, S. 35

 

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