Urheberrecht
OLG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß beim Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
14.11.2012 | Urteile | Urheberrecht | Filesharing | von Stephan Breckheimer, LL.M.
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 25.11.2011 (Az. 6 W 260/11) entschieden, dass für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG das erforderliche gewerbliche Ausmaß nur bei einer gewichtigen Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Dabei ist esw nach dem OLG Köln notwendig, dass es sich um eine Datei handelt, die während ihrer Verwertungsphase angeboten wird. Weiter muss die Handlung umfangreich sein.
Im betreffenden Falle ging es um einen Auskunftsgesuch wegen des Zurverfügungstellens einer einzigen mp3-Datei. Das OLG hat ein gewerbliches Ausmaß verneint und daher die Beschwerde gegen den nicht antragsgemäß erteilten Auskunftsbeschluss zurückgewiesen. Anders sieht es das OLG jedoch beim Anbieten eines Musikalbums.
Die Entscheidung wurde dem zur Revision zugelassen und dem BGH vorgelegt.