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Nummer 9 Termin- und Leistungsplan

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Der Termin- und Leistungsplan in Nummer 9 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags ist ein wesentliches Werkzeug  zur Sicherstellung einer pünktlichen Systemlieferung.

 

 

Gemäß Ziffer 9.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind im Plan genannte Teillieferungstermine und der Termin zur Systemlieferung verbindlich einzuhalten. Gemäß Ziffer 9.2 der AGB gerät der Auftragnehmer ohne Mahnug in Verzug, wenn er solche Termine verschuldet überschreitet. In diesem Fall schuldet der Auftragnehmer gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB zudem Vertragsstrafen in Höhe von 0,2% des jeweilig zu lieferenden Auftragswertes, maximal für alle Vertragsstrafen zusammen jedoch 5%.  

 

In Nummer 17.1 des Vertragsformulars können davon abweichende Regelungen vereinbart werden:

 

 

Das erste Ankreuzfeld ermöglicht eine Erleichterung für den Auftragnehmer. Er schuldet dann keine Vertragsstrafe mehr für die Überschreitung von Teillieferungsterminen.

 

Außerdem kann im zweiten Ankreuzfeld eine individuelle Regelung zur Vereinbarung von Vertragsstrafen getroffen werden. Wenn diese individuell vereinbart werden - und nicht formularmäßig - d. h. für den mehrfachen Gebrauch formuliert, können diese auch deutlich höher sein, als die Vorgaben 0,2% / 5%  in Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB.

 

zugehörige AGB-Klauseln: Ziffer 9

 


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Norman Müller

Rechtsanwalt
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19.05.2012

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