Nummer 8.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen
« Nummer 8.5 | Inhaltsverzeichnis | Nummer 9 »
Während für die Systemlieferung einmal vereinbarte Preise bzw. Vergütungssätze Bestand haben sollen, ist es unter Umständen für Systemserviceleistungen, die nach Aufwand vergütet werden, sinnvoll, eine Preisanpassung zuzulassen.
Im ersten Ankreuzfeld der Nummer 8.6 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags kann vereinbart werden, dass die Regelung aus Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten soll.

Im zweiten Ankreuzfeld kann eine individuelle Preisanpassungsregelung getroffen werden.
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 8.6
« Nummer 8.5 | Inhaltsverzeichnis | Nummer 9 »
Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Nehmen Sie mit uns kostenlos und unverbindlich Kontakt auf!
EVB-IT Systemlieferung
mehr
IT-Beschaffung und Ausschreibung
mehr
Aktuelle Veröffentlichungen
Michael Karger, BGH: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, in GRUR-Prax 2012, 35
Stephan Schmidt, OLG Schleswig: Aufklärungspflichten des Mobilfunkanbieters über Gebühren für Internetzugang, in MMR 2011, Heft 12, S. 836
Dr. Thomas Stögmüller, OLG Karlsruhe: Verbot der Aufspaltung von Lizenzen ist AGB-rechtlich und kartellrechtlich zulässig, in GRUR-Prax 2011, Heft 17, S. 402
Dr. Sandro Gaycken / Dr. Michael Karger, Entnetzung statt Vernetzung - Paradigmenwechsel bei der IT-Sicherheit,
Multimedia und Recht (MMR) 2011, 3.
Norman Müller u.a.: Die neuen EVB-IT Systemlieferung, Eine Vorstellung ausgewählter Regelungen im Vergleich mit den EVB-IT System, Computer und Recht, CR 2010, 147 ff.
IT-Recht im beck-blog
Diese Seite weiterempfehlen 