EVB-IT Systemlieferung
Nummer 7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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In Nummer 7 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages werden der Systemservice und die Leistungen nach der Systemlieferung beschrieben.
Von dem Ankreuzfeld unter der obigen Tabelle muss dann Gebrauch gemacht werden, wenn in Nummer 18.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages andere Mängelklassen vereinbart wurden.
In der nachfolgenden Tabelle sollen Servicezeiten eingetragen werden. Ein Eintrag ist nur notwendig, wenn diese Zeiten von den Standardzeiten, die in Ziffer 4.1.2 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelt sind, abweichen.
Ein Beispiel, wie diese Tabelle ausgefüllt werden kann, finden Sie hier.
zugehörige Regelungen in den AGB: Ziffer 4.1
weiterführende Informationen zum Systemservice
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