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Nummer 4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller


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Nummer 4.3 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags befaßt sich mit der Übernahme von Altdaten und sonstigen Migrationsleistungen.

 

 

In Nummer 4.3.1 ist eine Anlage einzubeziehen, die das Nähere zum Thema Migration regelt. Häufig wird dies die Leistungsbeschreibung sein, die solche Regelungen enthält, z. B. dazu, welche Daten in welchem Umfang in das neue System zu übernehmen sind und welche ergänzenden Arbeiten dazu vorzunehmen sind. Näheres hierzu erfahren Sie hier.

 

In Nummer 4.3.2 kann schließlich geregelt werden, wie die Leistungen zu vergüten sind. Die Regelung weist keine Besonderheiten auf und entspricht den Regelungen, die für andere Leistungsbestandteile getroffen wurden, die nach Aufwand oder zu festen Preisen vergütet werden können.



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