EVB-IT Systemlieferung
Nummer 4.1 Verkauf von Hardware
8.03.2010 | EVB-IT Systemlieferung | von Norman Müller
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In Nummer 4.1 des EVB-IT Systemlieferungsvertrags sind die Hardwarekomponenten aufzuführen, die an den Auftragnehmer verkauft werden sollen.
In die entsprechenden Spalten sind die einzelnen Hardwarekomponenten einzutragen. Neu im Vergleich zu den bisherigen EVB-IT ist das Feld EXP in Spalte 3. In diesem Feld, das bisher nur bei Software existierte, kann ggf. vorgegeben werden, ob und wenn ja, welchen Exportkontrollbestimmungen die Hardware unterliegt. Es ist der entsprechende Buchstabe gemäß der Legende in Fußnote 1 einzutragen.
Je nachdem, ob ein Pauschalfestpreis und/oder der Ausweis der Preise der Einzelkomponenten vereinbart wurde, sind die Spalten 5 und 6 ggf. nicht auszufüllen.
Zugehörige AGB-Klausel: Ziffer 2.1
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